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Schutzhelm IRIS2, weiss, mit integrierter Schutzbrille, CASIRISBL2, SINGER Safety
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Schutzhelm IRIS2, blau, mit integrierter Schutzbrille, CASIRISBLE2, SINGER Safety
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Ersatzbrille für IRIS2 - Schutzhelme, LUNIRIS2
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Baustellenhelm aus Polyethylen, CAS5RSV, SINGER Safety, weiss
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Schutzhelme, Kopfschutz, Hardcaps

 

Schutzhelme

Kopfschutz ist bei zahlreichen Sportarten zur Selbstverständlichkeit geworden. Leider ist das Tragen eines Schutzhelmes bei der Arbeit noch nicht gleichermassen selbstverständlich, der Kopfschutz wird als überflüssige Belästigung empfunden und abgelehnt. Etwa 3000 Kopfunfälle durch herabfallende oder anschlagende Gegenstände sind in der Schweiz jedes Jahr die traurige Folge dieser ablehnenden Haltung.

Positiv hat sich die seit Juli 2000 geltende Schutzhelmtragepflicht auf Baustellen ausgewirkt: Erfreulicherweise sank der Anteil der Kopfverletzungen an den Berufsunfällen im Bauhauptgewerbe bereits im Jahr 2001 auf das Niveau der im Bauneben­ gewerbe und den übrigen versicherten Branchen registrierten Unfälle. Die Bauarbeitenverordnung schreibt vor, dass Schutz­ helme immer getragen werden müssen:

bei Hochbau­ und Brückenbauarbeiten bis zum Abschluss des Rohbaus; im Bereich von Kranen, Aushubgeräten und Tiefbaumaschinen;
beim Grabenbau und in Baugruben;
in Steinbrüchen, im Untertagbau, beim Sprengen;

bei Rückbau­ bzw. Abbrucharbeiten, beim Holz­ und Metallbau; bei Arbeiten an und in Rohrleitungen.

Die häufig vorgebrachten Argumente, die Arbeitsschutzhelme seien zu schwer, zu wenig komfortabel, würden nicht richtig sitzen und bei jeder brüsken Bewegung vom Kopf fallen, sind je länger je weniger stichhaltig und treffen zumindest für die von uns verkauften Helme und Anstoss­Schirmmützen der renommierten Marken ARTILUX, JSP, KASK, 3M, MSA und SCOTT längst nicht mehr zu. Wir können Ihnen zudem eine umfassende Auswahl an Modellen für praktisch jedes Einsatzgebiet anbieten. Neben preisgünstigen normalen Kunststoffhelmen, die nach maximal fünf Jahren ersetzt werden sollten, führen wir auch Schutzhelme aus hitzebeständigen Materialien.

Die weiten­ und höhenverstellbaren Innenausstattungen mit einem den Hinterkopf tief umfassenden Nackenband sorgen dafür, dass alle Helme dem Träger individuell angepasst werden können und sicher, aber dennoch druckfrei sitzen.

Alle unsere Schutzhelme sind grundsätzlich mit einer komfortablen Gurtband­Innenausstattung und einem Schweissband ausgerüstet, die dem Helm einen komfortablen und sicheren Sitz auf dem Kopf verleihen. Bei einem Aufprall federn die Gurt­ bänder den Schlag ab, und eine Verletzung der Kopfhaut wird weitgehend vermieden. Leider erlaubt die Norm EN 397 auch die Ausrüstung mit der preisgünstigeren, aber weniger komfortablen und unfallträchtigeren Kunststoff­Innenausstattung.

Anstoss­Schirmmützen sind kein Helmersatz! Um sich aber gegen das Anstossen in z.B. engen Verhältnissen, beim Waren­ umschlag, in gewissen Werkstätten oder Garagen zu schützen, bieten unsere modernen, komfortablen und gut sitzenden Anstoss­Schirmmützen einen guten Schutz. Leider kommen in der Schweiz solche Anstoss­Schirmmützen immer noch viel zu wenig zum Einsatz!

Lebensdauer Schutzhelme:

Die uns oft gestellte Frage betreffend Gebrauchsdauer der Kunststoffhelme ist nicht einfach zu beantworten, da sie durch verschiedene Umstände beeinflusst wird. Kunststoffe unterliegen einem chemischen und physikalischen Alterungsprozess, der namentlich durch die Einwirkung von UV­ und IR­Strahlen beschleunigt wird. Der Kunststoff wird mit der Zeit spröde, es bilden sich zusätzlich Haarrisse und später wird das Material brüchig.

Wir empfehlen folgendes:

  • –  Bewahren Sie die Helme bis zur Abgabe an die Mitarbeiter an einem trockenen, lichtgeschützten und kühlen Ort auf, am besten belassen Sie sie im Karton.

  • –  Das Abgabedatum (bzw. Monat und Jahr der Abgabe) und der Name des Empfängers sollten auf einer Liste erfasst werden. Alternativ kann das Abgabedatum auch an einer geeigneten Stelle des Helms mit einem Permanentmarker festgehalten werden.

  • –  Nach Ablauf von 3 Jahren ab Abgabedatum sollte der Helm ersetzt werden. Er ist zu diesem Zeitpunkt zwar noch voll ein­ satzfähig und sicher, aber Ihr Mitarbeiter verdient dann auch aus hygienischen Gründen einen neuen Helm, den er wieder gerne trägt. Der Schutzhelm ist bekanntlich der wirtschaftlichste Ausrüstungsgegenstand Ihres Mitarbeiters wenn man den günstigen Anschaffungspreis und die lange Gebrauchsdauer berücksichtigt. 

  Schutzhelme Kopfschutz ist bei zahlreichen Sportarten zur Selbstverständlichkeit geworden. Leider ist das Tragen eines Schutzhelmes bei der Arbeit noch nicht gleichermassen... mehr erfahren »
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Schutzhelme, Kopfschutz, Hardcaps

 

Schutzhelme

Kopfschutz ist bei zahlreichen Sportarten zur Selbstverständlichkeit geworden. Leider ist das Tragen eines Schutzhelmes bei der Arbeit noch nicht gleichermassen selbstverständlich, der Kopfschutz wird als überflüssige Belästigung empfunden und abgelehnt. Etwa 3000 Kopfunfälle durch herabfallende oder anschlagende Gegenstände sind in der Schweiz jedes Jahr die traurige Folge dieser ablehnenden Haltung.

Positiv hat sich die seit Juli 2000 geltende Schutzhelmtragepflicht auf Baustellen ausgewirkt: Erfreulicherweise sank der Anteil der Kopfverletzungen an den Berufsunfällen im Bauhauptgewerbe bereits im Jahr 2001 auf das Niveau der im Bauneben­ gewerbe und den übrigen versicherten Branchen registrierten Unfälle. Die Bauarbeitenverordnung schreibt vor, dass Schutz­ helme immer getragen werden müssen:

bei Hochbau­ und Brückenbauarbeiten bis zum Abschluss des Rohbaus; im Bereich von Kranen, Aushubgeräten und Tiefbaumaschinen;
beim Grabenbau und in Baugruben;
in Steinbrüchen, im Untertagbau, beim Sprengen;

bei Rückbau­ bzw. Abbrucharbeiten, beim Holz­ und Metallbau; bei Arbeiten an und in Rohrleitungen.

Die häufig vorgebrachten Argumente, die Arbeitsschutzhelme seien zu schwer, zu wenig komfortabel, würden nicht richtig sitzen und bei jeder brüsken Bewegung vom Kopf fallen, sind je länger je weniger stichhaltig und treffen zumindest für die von uns verkauften Helme und Anstoss­Schirmmützen der renommierten Marken ARTILUX, JSP, KASK, 3M, MSA und SCOTT längst nicht mehr zu. Wir können Ihnen zudem eine umfassende Auswahl an Modellen für praktisch jedes Einsatzgebiet anbieten. Neben preisgünstigen normalen Kunststoffhelmen, die nach maximal fünf Jahren ersetzt werden sollten, führen wir auch Schutzhelme aus hitzebeständigen Materialien.

Die weiten­ und höhenverstellbaren Innenausstattungen mit einem den Hinterkopf tief umfassenden Nackenband sorgen dafür, dass alle Helme dem Träger individuell angepasst werden können und sicher, aber dennoch druckfrei sitzen.

Alle unsere Schutzhelme sind grundsätzlich mit einer komfortablen Gurtband­Innenausstattung und einem Schweissband ausgerüstet, die dem Helm einen komfortablen und sicheren Sitz auf dem Kopf verleihen. Bei einem Aufprall federn die Gurt­ bänder den Schlag ab, und eine Verletzung der Kopfhaut wird weitgehend vermieden. Leider erlaubt die Norm EN 397 auch die Ausrüstung mit der preisgünstigeren, aber weniger komfortablen und unfallträchtigeren Kunststoff­Innenausstattung.

Anstoss­Schirmmützen sind kein Helmersatz! Um sich aber gegen das Anstossen in z.B. engen Verhältnissen, beim Waren­ umschlag, in gewissen Werkstätten oder Garagen zu schützen, bieten unsere modernen, komfortablen und gut sitzenden Anstoss­Schirmmützen einen guten Schutz. Leider kommen in der Schweiz solche Anstoss­Schirmmützen immer noch viel zu wenig zum Einsatz!

Lebensdauer Schutzhelme:

Die uns oft gestellte Frage betreffend Gebrauchsdauer der Kunststoffhelme ist nicht einfach zu beantworten, da sie durch verschiedene Umstände beeinflusst wird. Kunststoffe unterliegen einem chemischen und physikalischen Alterungsprozess, der namentlich durch die Einwirkung von UV­ und IR­Strahlen beschleunigt wird. Der Kunststoff wird mit der Zeit spröde, es bilden sich zusätzlich Haarrisse und später wird das Material brüchig.

Wir empfehlen folgendes:

  • –  Bewahren Sie die Helme bis zur Abgabe an die Mitarbeiter an einem trockenen, lichtgeschützten und kühlen Ort auf, am besten belassen Sie sie im Karton.

  • –  Das Abgabedatum (bzw. Monat und Jahr der Abgabe) und der Name des Empfängers sollten auf einer Liste erfasst werden. Alternativ kann das Abgabedatum auch an einer geeigneten Stelle des Helms mit einem Permanentmarker festgehalten werden.

  • –  Nach Ablauf von 3 Jahren ab Abgabedatum sollte der Helm ersetzt werden. Er ist zu diesem Zeitpunkt zwar noch voll ein­ satzfähig und sicher, aber Ihr Mitarbeiter verdient dann auch aus hygienischen Gründen einen neuen Helm, den er wieder gerne trägt. Der Schutzhelm ist bekanntlich der wirtschaftlichste Ausrüstungsgegenstand Ihres Mitarbeiters wenn man den günstigen Anschaffungspreis und die lange Gebrauchsdauer berücksichtigt. 

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